Art. 1 Leistung
Die Valais Property Management GmbH nimmt Immobilien Concierge Service Aufträge von Kunden entgegen und erfüllt damit einen Werkvertrag. Sie verrichtet in dieser Funktion Reinigungs-, Unterhalts- und andere Arbeiten und garantiert die vereinbarten Leistungen. Einsatzplanung, Aufgabenverteilung u.a.m. erfolgt durch die Valais Property Management GmbH, welche als einzige Partei weisungsbefugt ist.
Art. 2 Beginn, Dauer, Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit beidseitiger Vertragsunterzeichnung. Es ist auf 12 Monate abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann erstmals nach 3 Monaten unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich gekündigt werden.
Art. 3 Erstaufnahme, Pflichtenheft
Vor Vertragsunterzeichnung erfolgt eine Erstaufnahme der entsprechenden Immobilie und das Auftragsvolumen wird in einem Pflichtenheft festgelegt Dieses beinhaltet auch allfällige bei der Erstaufnahme festgestellte bestehende Schäden an der Immobilie oder dem Mobiliar. Das so erstellte Pflichtenheft dient der Festlegung der definitiven Abonnementspreise.
Art. 4 Preise, Konditionen, Fälligkeit
Die angegebenen Abonnementspreise beziehen sich auf das Dienstleistungsangebot gemäss Umfang der Pakete BRONZE, SILBER und GOLD Zusätzliche Dienstleistungen sind kostenpflichtig, insbesondere Reparaturen & Unterhaltsarbeiten durch Dritte. Die endgültigen Bezugspreise gemäß Art. 3 sind monatlich innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Bei einer zweiten Mahnung behält sich die Valais Property Management GmbH das Recht vor, CHF 20.- für den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Betreibung entstehen, werden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt.
Art. 5 Sorgfaltspflicht
Die Valais Property Management GmbH führt die ihr übertragenen Arbeiten sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen der Kunden aus und gewährleistet die vereinbarten Resultate.
Art. 6 Schlüsselabgabe, Alarmsysteme
Der Kunde übergibt der Valais Property Management GmbH 2 Schlüssel seiner Immobilie und beide Parteien unterzeichnen das Schlüsselübergabeprotokoll. Der eine Schlüssel erhält der mit der Ausführung der vereinbarten Arbeiten betraute Mitarbeiter, der andere wird von der Valais Property Management GmbH für Stellvertretungen und Notfälle zurückbehalten. Die Valais Property Management GmbH verpflichtet sich mit dem Erhalt der Schlüssel zu einem ordnungsgemässen Umgang, was den Zutritt zu den Räumlichkeiten der Kunden betrifft Die Schlüssel werden zu diesem Zwecke sorgfältig aufbewahrt und nicht ohne Weisung der Kunden an Dritte weitergegeben Die Schlüssel sind auf erstes Begehren unverzüglich an den Kunden zurückzugeben. Zeitgleich zu Schlüsselübergaben ist die Funktionsweise einer allfällig vorhandenen Alarmanlage zu erklären und der entsprechende Code der Valais Property Management GmbH mitzuteilen. Dieser wird von derselben analog zu den Sicherheitsbestimmungen der Schlüsselaufbewahrung gehandhabt.
Art. 7 Reinigungsmaterial
Der Kunde stellt der Valais Property Management GmbH sämtliche Utensilien wie Reinigungsmaterial, Putzmittel, Staubsauger, Schneeschaufeln, Besen, Rasenmäher etc. kostenlos zur Verfügung. Der Kunde ist für das Vorhandensein der benötigten Arbeitsgegenstände selbst verantwortlich. Auf Wunsch und gegen Verrechnung können als Zusatzleistung entsprechende Untensilien auch von der Valais Property Management GmbH zur Verfügung gestellt werden. Gebrauchte Putzlappen werden in jedem Falle von der Valais Property Management GmbH gewaschen und in der entsprechenden Immobilie wiederverwendet.
Art. 8 Personal
Die Valais Property Management GmbH bestätigt, dass sämtliches eingesetztes Personal in jeder Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen und die fachspezifischen Qualifikationen erfüllt.
Art. 9 Geheimhaltungspflicht
Die Valais Property GmbH und deren Beschäftigte verpflichten sich, keinerlei Informationen, die sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses erfahren, an Dritte weiterzugeben. Diese betrifft Informationen aller Art, Wohn-, Einkommens- und Besitzverhältnisse betreffend. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses fort.
Art. 10 Substitution
Die Valais Property Management GmbH darf sämtliche Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertragsverhältniss auf einen Dritten übertragen. Die Übertragung der Rechte und Pflichten erfolgt durch besondere schriftliche Erklärung an den Kunden
Art. 11 Haftung
Die Valais Property Management GmbH besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für Folgeschäden haftet (Personen- und Sachschäden bis CHF 5 Mio), welche durch Beschäftigten der Valais Property Management GmbH bei der Erfüllung vertraglicher Arbeiten verursacht wurden. Für andere Schäden sowie für Schäden jeglicher Art, für welche die Versicherungsgesellschaft eine Haftung ablehnt, ist die Haftung der Valais Property Management GmbH auf CHF 1’000.- limitiert. Die Valais Property Management GmbH verpflichtet sich, selbst festgestellte Schäden unmittelbar dem Kunden zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, Schäden innerhalb von 30 Tagen nach Eintreten zu melden. Für nachträglich gemeldete Schäden wird jede Haftung abgelehnt.
Art. 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine dieser Bestimuung möglichst entsprechenden wirksame Regelung zu treffen.
Art. 13 Anpassungen
Anpassungen der Vertragsverhältnisse an geänderte gesetzliche Vorgaben sowie Preis- und Mehrwertsteueranpassungen etc. bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Art. 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Brig, Kanton Wallis, Schweiz